Brandverhütungsschau

Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass viele Dinge, die beispielsweise für den sicheren Betrieb eines Unternehmens in einem Brandschutzkonzept zusammengefasst wurden, nach Jahren der Nutzung technischem Verschleiß und baulichen oder betrieblichen Änderungen unterliegen oder einfach in Vergessenheit geraten.

Um Sicherheitsdefizite zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber wiederkehrende Besichtigungen in Objekten vor, die besonders brand- oder explosionsgefährdet sind bzw. in denen im Brand- oder Explosionsfall eine große Anzahl von Personen gefährdet sind. Je nach Gefährdungsgrad und Objektart wird die Brandverhütungsschau in Zeitabständen von längstens 6 Jahren durchgeführt.

Hierbei stehen die nachfolgend genannten Punkte besonders im Fokus:

  • Können Feuer und Rauch entstehen und/oder sich ungehindert ausbreiten?
  • Ist die Möglichkeit zur Selbstrettung für gefährdete Personen gegeben?
  • Ist eine Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich?
  • Sind wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen möglich?
  • Ist die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert?
  • Bestehen ausreichende Zugangs- bzw. Zufahrtmöglichkeiten für die Feuerwehr?

Die Brandverhütungsschau wird durch Beamte der Feuerwehr Siegburg nach einem festgelegten Fristenplan durchgeführt. Diese haben mindestens eine Zusatzausbildung zum Brandschutztechniker durchlaufen.

Die Stellungnahme des Prüfers, die als Ergebnis der Brandverhütungsschau dem Objektnutzer (Eigentümer, Betreiber) schriftlich durch die Bauaufsichtsabteilung der Kreisstadt Siegburg zugestellt wird, weist die vorgefundenen Mängel aus. Gleichzeitig stehen die Beamten des Sachgebietes Vorbeugender Brandschutz auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung, um vor Ort eine mögliche Mängelbeseitigung zu besprechen.

Die Brandverhütungsschau wird dem Eigentümer/Betreiber in der Regel 4 Wochen vor der Besichtigung schriftlich angekündigt. Werden besonders grobe Mängel im Rahmen einer Brandverhütungsschau festgestellt, erfolgt nach Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist ggf. eine erneute Prüfung (Nachschau) ggf. auch in Verbindung mit der Bauaufsichtsabteilung der Kreisstadt Siegburg.

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